Qualität der Arbeit ITAT-zertifizierter Fachkräfte für tiergestützte Interventionen
Zertifizierte Fachkräfte für tiergestützte Interventionen, ITAT verfügen nach ihrer Weiterbildung über die Qualifikation, Tiere zum
Nutzen von Menschen auf professionelle Weise, wirkungsvoll und würdevoll in ihre Arbeit zu integrieren.
Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung erklären sie, dass sie für Qualität bei der Durchführung tiergestützter therapeutischer
und pädagogischer Interventionen in folgenden Bereichen stehen:
1. Qualifikation der Fachkraft für tiergestützte Interventionen
- Sie hat eine qualitativ und quantitativ hochwertige Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Interventionen erfolgreich
absolviert
- Sie besitzt fundiertes Wissen und praktische Kompetenzen auf den Gebieten „Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung“, „Chancen, Wirkungen,
aber auch Grenzen der tiergestützten Therapie, Pädagogik u. Förderung“, „moderne ganzheitliche Interventionen mit Unterstützung verschiedener Haus- und Nutztierarten“, „psychologisches u.
therapeutisches Basiswissen zu wichtigen Zielgruppen tiergestützter Arbeit“, „ethologisches Grundlagenwissen zu den eingesetzten Tierarten insbes. zu artgerechter Haltung, artgemäßem Handling und
Stresserkennung“, „Lernpsychologie und modere Ausbildungsmethoden der Therapietiere“, „fachübergreifende Themen wie Haftungs- und Versicherungsfragen, Gesundheits- und Risikomanagement und
Qualitätssicherung“ u. v. m.
- Sie besitzt einen pädagogischen, therapeutischen, sozialen oder pflegerischen Grundberuf oder ausreichende praktische Erfahrung in
diesen Arbeitsfeldern
- Sie besucht Fortbildungen oder Fachtagungen zur Aktualisierung ihrer Kenntnisse oder bildet sich autodidaktisch
weiter
- Sie setzt sich selbstkritisch mit ihrer Arbeit auseinander und ist bereit, sich aufgrund neuer Erkenntnisse weiter zu
entwickeln
- Sie ist offen für die Zusammenarbeit mit FachkollegInnen und tauscht sich mit diesen aus, z. B. im Rahmen von
Intervisionen
2. Tiergestützter Interventionsansatz
- Ihr Ansatz ist sehr ressourcenorientiert und soll den ganzen Menschen berühren und fördern und nicht seine Schwächen
fokussieren
- Sie weiß, dass es DIE tiergestützte Therapie nicht gibt. Sie plant ihr Vorgehen stets individuell in Abhängigkeit von und mit Blick auf
die angestrebten Förderziele und vorhandenen Stärken aber auch Einschränkungen des Klienten
- Sie beherrscht ein breites Spektrum qualitativ unterschiedlicher Interventionsarten, die sie individuell zielführend auswählt und
einsetzt
- Freiwilligkeit und Freude auf Seiten des Klienten bei den tiergestützten Interventionen betrachtet sie als ein Muss, weil sie an der
intrinsischen Motivation des Klienten ansetzen möchte, die sie als wesentlichen Wirkfaktor betrachtet
- Kontraindikationen werden im Vorfeld abgeklärt, Abneigungen des Klienten werden berücksichtigt
- Auch das Tier wird ganzheitlich, also in all den verschiedenen Funktionen, die es verkörpern kann, einbezogen: als Objekt der
Beobachtung und Reflexion, als Stimulus-Geber, evt. als reitbares Wesen, als Ausgangspunkt sinnhafter Aufgaben, als Entspannungs- und Freizeitpartner, als Teil eines Teamspiels
ect.
- Interventionen, bei denen das Tier primär als krankengymnastisches Medium genutzt wird, spielen neben vielen anderen Interventionsarten
eine sehr untergeordnete Rolle
- Der Klient wird niemals unvorbereitet ans Tier herangelassen, sondern bedachtsam mit diesem Lebewesen in Beziehung
gebracht.
- Tiergestützte Interventionen werden von der Fachkraft unter 3 Aspekten bewertet: 1. Welchen Nutzen haben sie für den Klienten. 2. Welche
Belastungen bedeuten sie für das Tier 3. Sind sie ersetzbar durch andere Interventionen. Tiergestützte Interventionen, die keinen deutlichen Nutzen für den Klienten versprechen und gleichzeitig dem
Tier deutliches Unwohlsein bereiten, sind abzulehnen. Tiergestützte Interventionen, die deutlichen Nutzen für den Klienten versprechen und gleichzeitig dem Tier deutliches Unwohlsein bereiten, sind
durch andere Interventionen, die denselben Effekt verheißen, zu ersetzen
- Sicherheit für Mensch und Tier haben absolute Priorität
3. Eingesetzte Therapietiere
- Es werden nur psychisch starke und körperlich gesunde Tiere eingesetzt
- Die Tiere werden nach modernen lernpsychologischen Prinzipien ausgebildet, bei denen Bestrafung durch Schmerzeinwirkung oder -androhung
nicht zur Anwendung kommt
- Die Tiere werden artgerecht gehalten und versorgt. Equiden und andere soziale Nutztiere idealerweise im Offenstall und Herdenverband -
Einzelboxenhaltung ohne Weidegang findet nicht statt.
- Sie wurden spezifisch auf ihre Einsätze in der Therapie vorbereitet, was die bevor stehenden Klient-Tier-Interaktionen, verwendete
Materialien und das Umfeld anbelangt
- Alle Tiere befinden sich in einem guten, tierärztlich überwachten, Gesundheitszustand
4. Umgang mit den Therapietieren
- Die Fachkraft hat zu den eingesetzten Therapietieren eine tragfähige Beziehung aufgebaut, die diesen jederzeit Sicherheit gibt und
bedeutet, dass sie diese zuverlässig einzuschätzen vermag
- Beim Einsatz der Tiere wird auf Hilfsmittel, die das Tier behindern oder ihm Angst oder Schmerz zufügen könnten, verzichtet (bei Pferden
z.B. Gebisse oder Ausbinder)
- Die Tiere werden gemäß ihrer Stärken und Talente und unter Berücksichtigung ihrer körperlichen Voraussetzungen (Alter, Kondition ect.)
eingesetzt
- Die Fachkraft berücksichtigt jederzeit Anzeichen von Stress und Unwohlsein des Tieres
- Die Tiere werden in Anlehnung an die von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) herausgegebenen Empfehlungen genutzt und
erfahren daher genügend Pausen und Ausgleichangebote
- Die Fachkraft trägt in ihrem Tun der Tatsache Rechnung, dass Tiere ihre Potentiale in der Mensch-Tier-Beziehung nur dann entfalten
können, wenn sie ohne Zwang und authentisch agieren dürfen
5. Professionalität bei der Umsetzung
- Die tiergestützten therapeutischen und pädagogischen Abläufe sind professionell organisiert
- Es stehen standardisierte Instrumente zur Erhebung, Planung, Reflexion, Beurteilung, Verlaufsdokumentation und
Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung
- Therapieverlauf und Therapiefortschritte werden nach Bedarf kontinuierlich dokumentiert und evaluiert
- Zu Beginn der Maßnahme werden der Klient bzw. die Eltern/Betreuer ausführlich über Vorgehen und Rahmenbedingungen
informiert
- Die Fachkraft hält während der Maßnahme immer wieder Rücksprache mit dem Klienten bzw. führt Verlaufsgespräche mit den Eltern/Betreuern.
Zum Auslauf der Maßnahme erfolgt ein Abschlussgespräch
- Sie tauscht sich bei Bedarf mit anderen Therapeuten, die den Klienten betreuen, aus
- Die Fachkraft verpflichtet sich, über alle den Klienten betreffenden Informationen Schweigen zu bewahren
6. Organisation und Infrastruktur
- Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken bei Mensch und Tier werden konsequent umgesetzt
- Es existieren alle Versicherungen und Erlaubnisse (Anerkennung nach § 11 TSG), die für einen Betrieb, der tiergestützte Interventionen
anbietet, erforderlich sind
- Es sind für tiergestützte Interventionen notwendige oder hilfreiche Materialien für Klient (bei Pferden z.B. Reithelme) und Tier (bei
Pferden z.B. Sattel, Halfter ect.) vorhanden
- Kenntnisse in Erste-Hilfe-Maßnahmen und geeignete Erste-Hilfe-Materialien sind vorhanden
Qualität der Arbeit ITAT-zertifizierter Reittherapeuten/Reitpädagogen
Zertifizierte Reittherapeutinnen/Reitpädagoginnen, ITAT verfügen nach ihrer Weiterbildung über die Qualifikation, Pferde zum Nutzen von
Menschen auf professionelle Weise, wirkungsvoll und würdevoll in ihre Arbeit zu integrieren.
Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung erklären sie, dass Sie für Qualität bei der Durchführung reittherapeutischer oder
reitpädagogischer Maßnahmen in folgenden Bereichen stehen :
1. Qualifikation der Reittherapeutin/Reitpädagogin
- Sie hat eine qualitativ und quantitativ hochwertige Weiterbildung zum Reittherapeuten/Reitpädagogen erfolgreich
absolviert.
- Sie besitzt einen pädagogischen, therapeutischen oder sozialen Grundberuf oder verfügt über ausreichende praktische Erfahrung in diesen
Arbeitsfeldern.
- Sie besucht Fortbildungen zur Aktualisierung ihrer Kenntnisse.
- Sie tauscht sich regelmäßig mit Fachkolleginnen aus, z. B. im Rahmen von Intervisionen.
- Sie besitzt fundiertes Wissen über die Wirkmechanismen und Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung.
- Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden.
- Sie hat eine tragfähige Beziehung zu den eingesetzten Pferden aufgebaut, kann deren Verhalten zuverlässig einschätzen und sie jederzeit
vom Boden aus steuern und kontrollieren.
- Sie hat Sachkunde über Pferde erworben, insbesondere zur Körpersprache, Lernverhalten und Ethologie.
2. Pferdegestützte Interventionen
- Die Reittherapeutin kann auf ein breites Spektrum qualitativ unterschiedlicher Interventionsarten zugreifen, die sie individuell
zielführend auswählt und umsetzt.
- Sie weiß, dass es nicht DIE pferdegestützte Intervention gibt und plant ihr Vorgehen in Abhängigkeit von den individuellen Förderzielen
und mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen des Klienten.
- Freiwilligkeit und Freude auf Seiten des Klienten bei den pferdegestützter Interventionen betrachtet sie als ein Muss, weil sie
an die intrinsische Motivation des Klienten als wesentlichen Wirkfaktor anknüpfen möchte.
- Das Pferd wird ganzheitlich, also in all den verschiedenen Funktionen, die es verkörpern kann, einbezogen: als Beziehungspartner, als
Stimulusgeber, als Feedbackgeber und Grenzensetzer, als Anreiz zur Kommunikation, als reitbares Wesen, als Ausgangspunkt sinnhafter Aufgaben, als Vorbild, als Wertevermittler oder als Freizeitpartner
u.v.m.
- Interventionen, bei denen das Pferd primär als lebendiges kranken-gymnastisches Medium dient, finden nur in seltenen Ausnahmefällen
statt.
- Pferdegesützte Interventionen sollten von dem Reittherapeuten unter 3 Aspekten reflektiert werden: 1. Welchen Nutzen haben sie für den
Klienten? 2. Welche Belastungen bedeuten sie für das Pferd ? 3. Sind sie ersetzbar durch andere Interventionen ? Interventionen, die dem Klienten keinen eindeutigen Nutzen bringen und dem Pferd
gleichzeitig eindeutiges Unwohlsein bereiten, sind abzulehnen. Interventionen, die dem Klienten eindeutigen Nutzen bringen und dem Pferd gleichzeitig eindeutiges Unwohlsein bereiten, sind zu ersetzen
durch Interventionen (evt. mit anderen Tierarten oder ohne Einbezug von Tieren) mit denen ähnliche Effekte erzielbar sind.
- Die Klienten werden niemals unvorbereitet ans Pferd herangelassen sondern bedachtsam an dieses Lebewesen
herangeführt.
- Sicherheit für Mensch und Pferd haben absolute Priorität.
3. Eingesetzte Therapiepferde
- Alle eingesetzten Tiere efinden sich in einem guten gesundheitlichen, tierärztlich überwachten Zustand.
- Sie wurden nach modernen lernpsychologischen Prinzipien ausgebildet, bei denen auf Strafen durch Schmerz- oder Gewaltandrohung
verzichtet wird.
- Die Pferde werden artgerecht gehalten, überwiegend im Herdenverband im Offenstall, und gemäß neuster ethologischer Erkenntnisse
versorgt.
- Sie wurden spezifisch auf ihre Einsätze in der Reittherapie vorbereitet, was bevor stehende Klient-Pferd-Interaktionen, verwendete
Materialien und das Umfeld anbelangt.
4. Umgang mit den Therapiepferden
- Beim Einsatz in der Reittherapie wird auf Hilfsmittel, die das Pferd behindern oder ihm Angst oder Schmerz zufügen könnte, verzichtet
z.B. Gebisse und Ausbinder.
- Der Reittherapeut hat aus Sicht des Pferdes den Status seines Leittieres inne, dem es freiwillig und vertrauensvoll
folgt.
- Die Pferde werden gemäß ihrer Stärken und Talente und unter Berücksichtigung ihrer körperlichen Voraussetzungen (Alter, Tragfähigkeit,
Kraft ect.) eingesetzt.
- Der Reittherapeut berücksichtigt jederzeit Anzeichen von Stress und Unwohlsein des Pferdes.
- Die Pferde werden in Anlehnung an die von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) herausgegebenen Empfehlungen
genutzt und erfahren daher genügend Pausen und Ausgleichangebote.
- Der Reittherapeut trägt in seinem Tun der Tatsache Rechnung, dass Pferde ihr Potential und ihre heilsamen Effekte in der
Mensch-Tier-Beziehung nur entfalten können, wenn sie ohne Zwang und authentisch agieren dürfen.
5. Professionalität bei der Umsetzung
- Die reittherapeutischen oder reitpädagogischen Abläufe sind professionell organisiert
- Es stehen standardisierte Instrumente zur Qualitätssicherung zur Verfügung, z.B. Formbögen zur Erhebung, Planung oder Reflexion der Einheiten oder
Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Therapieverlauf und Therapiefortschritte werden nach Bedarf kontinuierlich dokumentiert und evaluiert
- Zu Beginn der Maßnahme werden der Klient bzw. die Eltern/Betreuer ausführlich über Vorgehen und Rahmenbedingungen informiert
- Sie werden bereits früh darauf hingewiesen, dass nur längerfristige Ansätze nachhaltige Effekte erzielen
- Danach wird eine beiderseits verbindlicher Vertrag geschlossen
- Die Reittherapeutin hält während der Maßnahme immer wieder Rücksprache mit dem Klienten bzw. führt Verlaufsgespräche mit den Eltern/Betreuern
- Sie tauscht sich bei Bedarf mit anderen Therapeuten, die den Klienten betreuen, aus
- Zum Auslauf der Maßnahme erfolgt ein Abschlussgespräch
- Die Reittherapeut verpflichtet sich, über alle den Klienten betreffenden Informationen Schweigen zu bewahren
6. Organisation und Infrastruktur
- Alle für einen reittherapeutischen Betrieb erforderlichen Versicherungen und Erlaubnisse (Anerkennung nach § 11 TSG) sind vorhanden oder
beantragt.
- Es sind geeignete und passende Materialien für Klient (Reithelme, Protektoren ect.) und Pferd (Sattel, Pads, Halfter ect.)
vorhanden.
- Kenntnisse in Erste Hilfe-Maßnahmen und notwendige Erste Hilfe-Materialien sind vorhanden.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken bei Mensch (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Tier (z. B. Impfungen) werden
konsequent umgesetzt.