ITAT - Institut für tiergestützte Ausbildung und Therapie
ITAT - Institut für tiergestützte Ausbildung und Therapie

Kosten und Zertifizierung

 

Die Teilnahmegebühr beträgt 4450,00 € pro Teilnehmer. Auf Antrag kann die Kursgebühr in 3 Raten beglichen werden.

 

Zusätzliche Kosten für die Prüfungen und Zertifizierung fallen nicht an.

Kaffee/Tee und Soft-Drinks werden vor Ort kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Essen ist nicht beinhaltet und kann mitgebracht oder über einen Bring-Service bestellt werden.

Übernachtungskosten sind ebenfalls nicht inkludiert.

Wer an der Intensivwoche mit dem eigenen Pferd teilnimmt, möge für dessen Unterbringung im Paddock-Offenstall zusätzliche 15,00 € pro Tag (inkl. Heu und Wasser, exklusive Mistservice) einkalkulieren.

 

 

Voraussetzungen für die Vergabe des Zertifikats sind:

 

  1.  Teilnahme am gesamten Kursprogramm (maximal 10 % entschuldigte Fehltzeit)
  2. Aktive Hospitation bei tiergestützten Förder- bzw. Therapieeinheiten in einer etablierten, tiergestützt arbeitenden Einrichtung mit einer zertifizierten Anleiterin
  3.  Selbsterarbeitung eines vorgegebenen Themas nach wissenschaftlichen Kriterien (Hausarbeit) und Vorstellung der Hausarbeit in Form einer für die anderen Teilnehmer lehrreichen Präsentation
  4.  Bestehen der praktischen Prüfung
  5.  Bestehen der mündlichen Prüfung
  6.  Bestehen der schriftlichen Prüfung

 

 

Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrgangsreihe führt zu den beiden Abschlüssen: 

„zertifizierte ReittherapeutIn/ReitpädagogIn"

  und

"zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Interventionen ( ISAAT akkreditierte Weiterbildung)“

 

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Wert der Abschlüsse/Zertifikate

 

Einige Interessenten fragen berechtigterweise, ob eine Weiterbildung zum zertifizierten Reittherapeuten/ Reitpädagogen oder zur zertifizierten Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik und Förderung offiziell bzw. staatlich anerkannt ist, wo oder in welchen Bundesländern sie gilt, ob man sich mit einem solchen Zertifikat bewerben kann u. ä..

 

Hierzu folgende Informationen:

  • Die Bezeichnungen "Reittherapeut" oder "Reitpädagoge" oder „Fachkraft für tiergestützteTherapie“ sind nicht  geschützt, bisher nirgendwo auf der Welt. Denn es handelt sich nicht um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anders als z. B. die Berufsbezeichnung "Ergotherapeut" oder "Psychotherapeut". Theoretisch könnten Sie sich ungestraft bereits jetzt so nennen. Aber damit täten Sie sich und vor Allem Ihren Klienten und Tieren keinen Gefallen
  • Natürlich hilft eine Zertifizierung von einem anerkannten Ausbildungsinstitut, wenn Sie sich auf eine entsprechende Stellenausschreibung bewerben: Die Weiterbildung an unserem Institut vermittelt Ihnen nachweislich die Kompetenzen, Tiere im Rahmen tiergestützter Interventionen professionell,  wirkungsvoll und würdevoll einsetzen zu können. Mit dem ITAT-Abschluss als „zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik oder Förderung“ oder „Reittherapeutin/ Reitpädagogin“, können Sie dies gegenüber Dritten inhaltlich und formal belegen. Das beantwortet auch die Frage, ob man sich mit diesem Abschluss selbstständig machen kann. Natürlich können Sie sich damit als Reittherapeut oder Reitpädagoge selbstständig machen bzw. eine Firma gründen. Viele tun dies zunächst nebenberuflich, da es in der Regel mit sehr hohem Engagement und Investitionen verknüpft ist, wenn man seinen Lebensunterhalt damit bestreiten möchte. Wie dies gelingen kann, ist auch ein Inhalt unserer Weiterbildung.

 

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