ITAT - Institut für tiergestützte Ausbildung und Therapie
ITAT - Institut für tiergestützte Ausbildung und Therapie

Kosten und Zertifizierung

 

Die Teilnahmegebühr beträgt 3850,00 € pro Teilnehmer. 

Ab den Kursen, die 2024 starten, beträgt die Teilnahmegebühr 3950,00 €.

Auf Antrag kann die Gebühr in 3 Raten beglichen werden.

 

Zusätzliche Kosten für die Prüfung und Zertifizierung fallen nicht an.

Kaffee/Tee und Soft-Drinks sind inkludiert.

Essen ist nicht beinhaltet und kann mitgebracht oder über einen Bring-Service bestellt werden.

Übernachtungskosten sind nicht inkludiert.

Die Teilnehmeranzahl ist auf 18 begrenzt.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Zertifizierung und Grundlage zur Vergabe des Zertifikats

Die erfolgreiche Absolvierung der Veranstaltungsreihe führt zum Abschluss „zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Interventionen ( ISAAT akkreditierte Weiterbildung)" und in Abhängigkeit vom vorhandenen Grundberuf zum Abschluss "zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik und/oder Förderung"

 

 

Voraussetzung für die Vergabe des Zertifikats ist:

1.  Teilnahme an der gesamten Lehrgangsreihe (maximal 10 % entschuldigte

     Fehlzeiten)

 

2.  Aktive Mitarbeit bei Praxisübungen

 

2.  Selbsterarbeitung und Präsentation eines vorgegebenen tiergestützten Themas

     (Hausarbeit)

 

3.  Bestehen der mündlichen Prüfung

4.  Bestehen der schriftlichen Prüfung

5.  Aktive Hospitation im Umfang von 40 Stunden bei einer etablierten, tiergestützt

     arbeitenden Einrichtung

 

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Wert des Abschlusses als zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik und Förderung

 

Einige Interessenten fragen berechtigterweise, ob eine Weiterbildung zur zertifizierten Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik und Förderung oder zum zertifizierten Reittherapeuten/ Reitpädagogen offiziell bzw. staatlich anerkannt ist, wo oder in welchen Bundesländern dies gilt, ob man sich mit einem derartigen Zertifikat bewerben kann u. ä..

 

Hiezu folgende Informationen:

  • Die Bezeichnungen "Reittherapeut" oder "Reitpädagoge" oder „Fachkraft für tiergestützteTherapie“ sind nicht  geschützt, bisher nirgendwo auf der Welt. Denn es handelt sich nicht um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anders als z. B. die Berufsbezeichnung "Ergotherapeut" oder "Psychotherapeut". Theoretisch könnten Sie sich ungestraft bereits jetzt so nennen. Aber damit täten Sie sich und vor Allem Ihren Klienten und Tieren keinen Gefallen.
  • Das Abschlusszertifikat, das Sie von uns oder einem anderen anerkannten Ausbildungsinstitut erhalten, hilft natürlich, wenn Sie sich auf eine entsprechende Stellenausschreibung bewerben: Die Weiterbildung an unserem Institut vermittelt Ihnen nachweislich die Kompetenzen, Tiere im Rahmen tiergestützter Interventionen professionell,  wirkungsvoll und würdevoll einsetzen zu können. Mit dem ITAT-Abschluss als „zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik oder Förderung“ oder „Reittherapeutin/ Reitpädagogin“, können Sie dies gegenüber Dritten inhaltlich und formal belegen. Das beantwortet auch die Frage, ob man sich mit diesem Abschluss selbstständig machen kann. Natürlich können Sie sich als Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik und Förderung selbstständig machen bzw. eine Firma gründen. Viele tun dies zunächst nebenberuflich, da es in der Regel mit sehr hohem Engagement und Investitionen verknüpft ist, wenn man seinen Lebensunterhalt damit bestreiten möchte. Wie dies gelingen kann, ist auch ein Inhalt unserer Weiterbildung. 

 

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